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Die Jagdschule Grimbart ist ein Partner der Kreisjägerschaft Nordfriesland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung       
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, an einem Lehrgang der Jagdschule Grimbart teilnehmen zu wollen. Die Jagdschule ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung (per Email oder Post ) anzunehmen.
Zu viele Teilnehmer: Insbesondere in den Fällen, in denen sich für den betreffenden Lehrgang mehr Teilnehmer anmelden, als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges sinnvoll ist, kann die Jagdschule Anmeldungen ablehnen. Die Ablehnung erfolgt schriftlich und unverzüglich nach Eingang der Anmeldung. 
Zu wenige Teilnehmer: Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl ist die Jagdschule berechtigt, den Jugend Pro Natur Jagdscheinkompaktkurs bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn, und den Langzeitkurs innerhalb von 4 Wochen nach Kursbeginn abzusagen. Die Teilnehmern/innen können daraus keinerlei Schadensersatzansprüche ableiten.

Preise und Bezahlung
Der Gesamtpreis für Kompaktkurse ist spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn, nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf das auf der Anmeldung angegebene Konto zu überweisen. Nach Beginn des des Kurses können die Kursgebühren, auch bei Abbruch des Kurses durch den Teilnehmer, nicht mehr erstattet werden.
Die Betreffzeile der Überweisung muss folgenden Text enthalten: "Kursbezeichnung" + „Ihr Name“

Die Kursgebühr für den Langzeitkurs ist spätestens 14 Tage nach Anmeldung bzw. vier Wochen nach Unterrichtsbeginn fällig und auf das auf der Anmeldung angegebene Konto zu überweisen. Die Nebenkosten müssen bis spätestens Ende November auf dem auf der Anmeldung angegebenen Konto eingegangen sein. Nach Eingang der Zahlungen kann das Geld nicht mehr zurückerstattet werden. Sollten Zahlungstermine versäumt werden, führt das zum Ausschluss aus dem Kurs. Die Prüfung kann dann nicht abgelegt werden.
Die Betreffzeile der Überweisung muss folgenden Text enthalten: Langzeitkurs „Ihr Name“

Schüler, Auszubildende und Studenten müssen bei der Anmeldung einen Nachweis darüber erbringen, dass sie noch für mindestens sechs Monate Schüler, Auszubildende oder Studenten sind.
Teilnehmer des Langzeitkurses, die die Prüfung nicht bestehen, können an einem der Folgekurse zum ermäßigten Preis teilnehmen ( 40% Ermäßigung auf die Kursgebühr. Die Nebenkosten sind in voller Höhe zu entrichten). 

Haftung
Die Jagdschule Grimbart und ihre Ausbilder übernehmen keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule und ihre Ausbilder von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. Die Jagdschule Grimbart und ihre Ausbilder haften lediglich für von ihnen vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgebrachten Waffen, Ferngläsern und dergleichen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen, bleibt von den Haftungsregeln unberührt.

Die Jagdschule Grimbart schließt die Haftung für vom Teilnehmer zu den Veranstaltungen mitgebrachte persönliche Gegenstände aus, soweit der Schaden nicht durch einen Ausbilder der Jagdschule Grimbart schuldhaft verursacht wurde. Unberührt hiervon bleiben Ansprüche im Rahmen der aufgrund gesetzlicher Haftpflicht abgedeckter Schäden.

Leistungsausfall und Rücktritt
Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu verantwortender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensansprüche an die Jagdschule Grimbart und ihre Ausbilder noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuell bezahlte Gebühren werden in diesem Fall anteilig zurück erstattet.
Ist dem Teilnehmer eine Lehrgangsteilnahme aus wichtigen gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht möglich, und teilt er dies bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn der Jagdschule durch eingeschriebenen Brief mit, erlässt ihm die Jagdschule 50% des Gesamtpreises. Bei nicht fristgerechter Mitteilung hat der Teilnehmer den vereinbarten Gesamtpreis in voller Höhe zu entrichten. Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die den Gesamtpreis in voller Höhe zahlt. In diesem Fall erstattet die Jagdschule etwaige vom Teilnehmer bereits bezahlten Beträge nach Zahlungseingang der Ersatzperson zurück.          

Sonstiges
Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen verpflichten sich sorgsam mit der Einrichtung und den Ausbildungsgegenständen der Jagdschule Grimbart umzugehen und diese ausschließlich sachgemäß zu verwenden.
Die Teilnehmer verpflichten sich insbesondere während des Kurses aktiv und intensiv mit den anderen Kursteilnehmern und Ausbildern zusammenzuarbeiten.
Es ist den Teilnehmern und Teilnehmerinnen bewußt, dass die selbstständige Vor- und Nachbereitung der Theorie, zusätzlich zu den Unterrichtsstunden, Voraussetzung für ein Bestehen des Kurses ist. Die Anwesenheit während der Unterrichtsstunden ist Pflicht.
Außerdem verpflichte ich mich den Anweisungen der Ausbilder, besonders während der Schießausbildung, auf dem Schießstand und während der Waffenhandhabung genau Folge zu leisten.
Ton- und Bildaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer, ohne Kostenerstattung, vom weiteren Unterricht ausschließen.
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Fresendelf.
Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Husum.              

Datennutzung
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung in der EDV-Anlage der Jagdschule Grimbart gespeichert werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.



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